5 Fragen – 5 Antworten:

Haftpflicht- oder Kaskofall – worauf müssen Sie jeweils mit Blick auf das Schadensgutachten achten?

Welche Versicherung greift wann? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

Wofür kommt die eigene Kfz-Versicherung eigentlich auf und wer bestimmt den konkreten Schaden am kaputten Auto? Viele Autofahrer sind sich hier nicht so ganz sicher – dabei können die Antworten bares Geld wert sein. Fünf Fragen und fünf Antworten zu einem wichtigen Thema:

 

  1. Welche grundsätzlichen Versicherungstypen gibt es im Kfz-Bereich?

Grundsätzlicher Standard ist die Haftpflichtversicherung. Wenn Sie einen Schaden an anderen (!) Fahrzeugen oder Insassen verursachen, kommt dafür immer diese Versicherung auf. Wie der Name schon sagt: Sie ist „Pflicht“ für jeden.

Im Gegensatz dazu sind die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen (!) Fahrzeug zuständig. Die Teilkaskoversicherung zahlt bei nicht selbst verschuldeten Schäden wie Diebstahl, Glasbruch, Wildschaden und Brand. Was genau übernommen wird, hängt allerdings immer vom Vertrag ab. Die Vollkaskoversicherung setzt hier gewissermaßen noch einen drauf. Sie übernimmt zusätzlich die Schäden am eigenen Auto bei Unfällen, die Sie selbst verschuldet haben oder bei Schäden betriebsfremder Personen (Vandalismus). Die Vollkaskoversicherung kann allerdings auch in Anspruch genommen werden, wenn Ihnen jemand ins Fahrzeug gefahren ist, der Verursacher Unfallflucht begeht und nicht ermittelt werden kann.

  1. Wer beauftragt den Sachverständigen?

Ein wenig komplizierter wird es, wenn es um die Regulierung des Schadens und die wichtige Frage geht, wer den Sachverständigten beauftragt. Auch hier gilt es, zwei Dinge voneinander zu unterscheiden: Wenn Sie an einem Unfall nicht schuld sind – ihnen also ein anderer zum Beispiel die Vorfahrt genommen hat – trägt immer der Unfallgegner die Kosten des Kfz-Sachverständigen. Nur bei Bagatellschäden ist das nicht so (mehr dazu hier).  Diesen Sachverständigen können und sollten Sie unbedingt selbst wählen, damit er unabhängig urteilt (siehe dazu auch die letzte Frage).

  1. Was passiert im Kaskofall?

Im sogenannten „Kaskofall“ ist die Sache etwas anders gelagert. Zur Erinnerung: Hier geht es darum, dass Sie einen Schaden am eigenen Auto haben, den Sie entweder selbst durch einen Unfall verursacht haben oder der beispielsweise durch Diebstahl, Glasbruch, Wildschaden und Brand zustande gekommen ist. Im „Kaskofall“ ist Ihre Versicherung weisungsbefugt. Sie darf also einen eigenen Sachverständigen beauftragen.

  1. Und wenn Sie mit dem Gutachten Ihrer Versicherung im Kaskofall nicht einverstanden sind?

In diesem Fall können Sie ein sogenanntes „Sachverständigenverfahren“ einleiten. Hier beauftragt jede Partei – also der Versicherungsnehmer und die Versicherung – einen eigenen Sachverständigen. Die beiden Gutachten bewertet dann ein Obmann. Die Kosten trägt im ersten Schritt jede Partei für sich selbst. Zum Schluss des Verfahrens legt der Obmann die Übernahme der gesamten Kosten fest.

  1. Wenn die gegnerische Versicherung mir bei einem unverschuldeten Unfall einen fremden Sachverständigen vorschlägt – muss ich den dann auch nehmen?

Nein, das müssen Sie nicht und das sollten Sie auch nicht! Es ist ja relativ klar, dass die gegnerische Versicherung aus eigenem Interesse handelt. Mit anderen Worten: In so einem Fall ermittelt derjenige den Schaden, der ihn später auch bezahlen soll – natürlich ist das keine gute Idee. Stattdessen macht es mehr Sinn, einen freien Sachverständigen zu beauftragen.

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