Sie hatten einen Unfall? Warum „einfache“ Kostenvoranschläge von Werkstätten zum Problem werden können …

Sie haben stets das Recht auf ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen!

„Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt genügt!“ Kennen Sie diese Aussage von gegnerischen Versicherungen? Wir erklären an dieser Stelle, warum man nach einem Unfall lieber auf das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen setzen sollte.

 

Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, will eines auf keinen Fall: unnötigen Aufwand und lange Verfahren. Das eigene Auto soll schließlich so schnell wie möglich wieder fahren. Wenn die gegnerische Versicherung in so einer Situation sagt, dass ein Kostenvoranschlag genügt, klingt das eigentlich ganz gut: einfach das Auto in die Werkstatt fahren, Kosten schätzen und reparieren lassen.

Allerdings muss man wissen: Kostenvoranschläge sind häufig ungenau und außerdem wird die Wertminderung Ihres Autos gar nicht beachtet! Beides ist nur für die gegnerische Versicherung hilfreich: Sie muss weniger bezahlen …  

Deshalb sollten Sie möglichst immer auf ein Gutachten setzen – diese Fakten sind dabei wichtig:

  • Alle Ihre Kosten werden erfasst. Ein Gutachten deckt alle entstandenen Schäden am Fahrzeug auf. Übrigens zählen hierzu auch mögliche Kosten, die Ihnen durch den Ausfall des Autos während der Reparatur entstehen – in Kostenvoranschlägen sind diese Kosten nicht
  • Ihr Auto verliert bei einem Unfall oft an Wert. Dieser Wertverlust wird nur in das Gutachten mit aufgenommen (und kann bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden) – nicht bei einem Kostenvoranschlag!
  • Sie sind bestens auf „spätere“ Reparaturkosten vorbereitet. Nehmen wir mal an, es stellt sich während der Reparatur heraus, dass der Schaden größer ist, als zuvor in einem Kostenvoranschlag angegeben wurde. In diesem Fall versuchen gegnerische Versicherungen häufig, die Mehrkosten bei Ihnen abzuwälzen. Anders beim Gutachten: Hier liegt das Prognoserisiko beim Schädiger. Treten neue Reparaturkosten auf, muss die Versicherung dafür aufkommen.
  • Alle Beweise werden gesichert: Das Gutachten dokumentiert alle Schäden am Fahrzeug und gilt als umfassende „Beweissicherung“. Das ist sehr wichtig, wenn es zu juristischen Streitigkeiten kommt.

Übrigens:  Als Geschädigter haben Sie immer die Möglichkeit, einen eigenen Gutachter zu bestellen – selbst dann, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen anderen Gutachter beauftragt hat.

Unfallschaden? Lassen Sie sich unbedingt unabhängig von uns beraten – und zwar kostenlos!

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Übrigens … noch zwei Hinweise:

  1. Erfahrene und gute Werkstätten empfehlen Ihnen häufig bereits nach der ersten Begutachtung des Unfallautos, dass Sie einen Gutachter einschalten sollten.
  2. Die gegnerische Versicherung ist nicht ihr Partner. Sie verfolgt eigene Ziele – zum Beispiel, die eigenen Kosten möglichst niedrig zu halten.
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