Wenn es einmal „geknallt“ hat:
5 wichtige Fakten, die Sie bei einem Unfall wissen müssen!

Unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Setzen Sie auf einen eigenen Gutachter!

Wer unverschuldet mit seinem Auto in einen Unfall gerät, sollte immer einen eigenen Gutachter hinzuziehen. Diese einfache Maßnahme ist oft bares Geld wert! Worauf genau kommt es sonst noch an?

„Tut mir leid, ich habe Sie nicht gesehen.“ Vielleicht ist das der beliebteste Satz von Autofahrern nach einem Crash – etwa, wenn sie einem Anderen die Vorfahrt genommen haben. Häufig geht der weitere Ablauf schnell: Der Unfallverursacher meldet den Vorgang seiner Versicherung, die dann wiederum „ihren“ Gutachter und sogar die eigene Werkstatt beauftragt. Klingt scheinbar gut – aber ist es das auch? Die Antwort ist ganz klar: nein!

Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, sollte immer einen eigenen (!) Gutachter hinzuziehen – das hat viele Vorteile und kostet den Geschädigten nichts, denn die Kosten muss die gegnerische Versicherung ab einer Schadensgrenze von 1.000 Euro sowieso übernehmen.

5 wichtige Fakten:

1. Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Partner! Und das heißt: Sie will so wenig wie möglich zahlen und die ganze Sache möglichst schnell mit eigenem Gutachter und eigener Werkstatt hinter sich bringen. Später wissen Sie dann zum Beispiel oft nicht, ob ein beschädigtes Teil komplett ausgetauscht oder nur repariert wurde. Zudem gibt es immer wieder Fälle, wo der Gutachter der Versicherung nicht alle Schäden findet. Auch das bekommen Sie dann natürlich nicht mit.

2. Schnell erstellte Kostenvoranschläge haben große Nachteile! Häufig ist zu lesen, dass ein einfacher Kostenvoranschlag ausreicht. Das klingt zunächst mal gut: einfach das Auto in die Werkstatt fahren, Kosten schätzen und reparieren lassen! Allerdings sind Kostenvoranschläge häufig ungenau. Und: Die Wertminderung Ihres Autos wird gar nicht beachtet. Außerdem macht die Werkstatt in den meisten Fällen keine oder nicht ausreichend genug Bilder, die für die Beweissicherung wichtig werden können.

3. Vermeintliche Bagatellschäden sind häufig gar keine! „Aber“, werden Sie jetzt sagen. „Woher soll ich denn wissen, ob die angesprochene „1.000-Euro-Grenze“ bei der Reparatur überschritten wird und ich also auf Kosten der Versicherung einen Gutachter hinzuziehen kann?“ Kein Problem! Wir beraten Sie komplett kostenlos zur Frage, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt. (Übrigens wird diese Grenze bei modernen Fahrzeugen in beinahe allen Fällen überschritten. Hinter einer vermeintlich kleinen Delle am Stoßfänger verbergen sich häufig größere Schäden wie etwa beschädigte Sensoren oder verformte Karosserieteile.)

4. Gutachter sind unabhängige Experten! Sie nehmen das Fahrzeug genauer als andere unter die Lupe. Von den technischen Daten über die Ausstattung bis zu den Vor- und Altschäden – alles wird genau beschrieben und das Ganze gilt als umfassende Beweissicherung. Dazu gehört auch die Kostenkalkulation für die Reparatur, Angaben zum Reparaturweg, zum Schadenshergang, Lichtbilder und die Beurteilung, ob ein Totalschaden vorliegt. Außerdem stellt der Gutachter die Wertminderung Ihres Autos fest und schätzt die Ausfallzeit – etwa, wenn Sie einen Mietwagen brauchen. Aber aufgepasst: Der Gutachter sollte gut ausgebildet sein. Dazu gehört mindestens eine kraftfahrzeugspezifische Ausbildung sowie eine Ausbildung bei einem anerkannten Sachverständigenverband wie dem Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK).

5. Als Geschädigter können Sie flexibel reagieren! Und dabei zum Beispiel entscheiden, ob die neue Beule entfernt werden soll oder doch so bleiben kann. Auch im zweiten Fall bekommen Sie Ihr Geld von der gegnerischen Versicherung. Experten sprechen hier von der fiktiven Abrechnung eines Kfz-Schadens.

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