Unfall – Was tun? 10-Punkte-Notfallplan
8 Min. Lesezeit
Verfasst von Jan Gruber, Kfz-Sachverständiger
Es knallt, das Glas splittert, der Puls rast. Ein Verkehrsunfall ist immer ein Schockzustand. Genau in diesen ersten Minuten passieren jedoch Fehler, die Sie später viel Geld kosten können.
Atmen Sie tief durch. Wir lotsen Sie da durch.
Phase 1: Sicherheit & Polizei (Die ersten 10 Minuten)
1. Unfallstelle absichern
Bevor Sie den Schaden begutachten: Denken Sie an Ihr Leben und das der anderen.
- Warnblinker an
- Warnweste anziehen (noch im Auto!)
- Warndreieck aufstellen (Innerorts: 50 m, Landstraße: 100 m, Autobahn: mind. 150 m)
- Bringen Sie sich und Insassen hinter die Leitplanke oder an den sicheren Fahrbahnrand
2. Polizei rufen – Ja oder Nein?
Bei Verletzten: Notruf 112 (Rettungsdienst). Rufen Sie die Polizei (110) zusätzlich, wenn:
- Personen verletzt sind oder hoher Sachschaden entstanden ist
- Die Schuldfrage unklar ist, der Gegner aggressiv wird oder Unfallflucht vorliegt
- Es sich um ein Leasing- oder Firmenfahrzeug handelt
- Der Unfallgegner aus dem Ausland kommt
- Sie den Verdacht auf Alkohol oder Drogen beim Gegner haben
Tipp: Lassen Sie sich vom Unfallgegner nicht drängen („Wir regeln das ohne Polizei”). Wenn er später seine Meinung ändert, haben Sie ohne Polizeiprotokoll ein Problem.
Phase 2: Beweissicherung wie ein Profi
3. Die „Totale” fotografieren
Machen Sie nicht nur Nahaufnahmen von der Delle. Fotografieren Sie die gesamte Unfallsituation aus 10–20 Metern Entfernung von allen vier Seiten. Man muss sehen: Wie standen die Autos zueinander? Wo sind Bremsspuren? Wo liegen Splitterfelder?
4. Details und Dokumente sichern
- Fotografieren Sie den Schaden im Detail
- Fotografieren Sie das Kennzeichen des Gegners
- Fotografieren Sie den Fahrzeugschein des Gegners und seinen Ausweis (wenn er zustimmt)
- Dashcam? Sichern Sie die Aufnahme sofort – nach aktueller BGH-Rechtsprechung sind diese oft als Beweismittel zugelassen
5. Zeugen festhalten
Andere Autofahrer oder Passanten gehen oft einfach weiter. Sprechen Sie sie aktiv an: „Haben Sie den Unfall gesehen? Können Sie mir bitte Ihre Handynummer geben?” Ein neutraler Zeuge ist im Streitfall Gold wert.
Phase 3: Die Kommunikation mit dem Gegner
6. Daten austauschen
Notieren Sie mindestens:
- Name und Anschrift des Fahrers
- Kennzeichen
- Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
Hilfreich ist dabei der Europäische Unfallbericht — ein einheitlicher Vordruck, in den beide Beteiligten Fahrzeuge, Beteiligte und den Hergang eintragen. Oft liegt ein Exemplar im Handschuhfach. Sonst können Sie ihn vorab kostenlos beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft herunterladen und ins Auto legen.
Auf dem Vordruck ist vermerkt, dass die Unterschrift kein Schuldanerkenntnis ist, sondern die eingetragenen Angaben bestätigt. Unterschreiben Sie deshalb nur, was Sie selbst so wahrgenommen haben, und ändern Sie danach nichts mehr am Formular. Jede Seite behält ein Exemplar — fotografieren Sie Ihres am besten gleich mit dem Handy. Will der Unfallgegner das Formular nicht ausfüllen, genügen die drei notierten Angaben plus Fotos; ein Pflichtformular ist es nicht.
7. Schweigen ist Gold
Vermeiden Sie Sätze wie „Tut mir leid, ich habe nicht aufgepasst.”
Wir empfehlen, am Unfallort kein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben.
Schildern Sie der Polizei den Hergang sachlich, aber geben Sie keine rechtliche Wertung ab. Ob Sie wirklich „Schuld” haben, klären Juristen – nicht Sie im Schockzustand am Straßenrand.
Phase 4: Worauf Sie danach achten sollten
8. Schadenabwicklung — Ihre Entscheidung
Oft meldet sich kurz nach dem Unfall die gegnerische Versicherung und bietet an, die Schadenabwicklung zu übernehmen — Gutachter, Mietwagen, alles aus einer Hand. Dieses sogenannte Schadenmanagement ist für Sie nicht verpflichtend. Bedenken Sie dabei: Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Gutachter erstellt sein Gutachten in deren Auftrag, nicht in Ihrem. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, selbst zu entscheiden, wer den Schaden feststellt.
9. Ihren eigenen Experten rufen
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, freien Gutachter Ihrer Wahl, der den Schaden neutral feststellt. Wir kommen auf Wunsch direkt zur Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause. Was das unabhängige Schadengutachten enthält und wie es abläuft, erklärt unsere Leistungsseite.
10. Anwalt einschalten
Nutzen Sie Ihr Recht auf einen Verkehrsrechtsanwalt. Er korrespondiert mit der gegnerischen Versicherung, setzt Ansprüche wie Nutzungsausfall und Wertminderung durch und sorgt dafür, dass Sie rechtlich auf Augenhöhe sind. Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten in der Regel mit.
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