Dokumentation eines Unfallschadens am Fahrzeug

Leistung · Nach dem unverschuldeten Unfall

Schaden­gutachten.

Neutral, nachvollziehbar, im Streitfall belastbar. Wir erfassen alle relevanten Schadenpositionen – Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.

Auf einen Blick

Warum ein unabhängiges Schadengutachten wichtig ist

Ein unabhängiges Gutachten ist Ihr technischer und rechtlicher Beleg. Es beziffert nachvollziehbar, was Ihnen zustehen kann – einschließlich Positionen, die eine Reparaturrechnung nicht abbildet.

In der Regel kostenfrei

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt üblicherweise die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Gutachterkosten.

Oft binnen 24 h vor Ort

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug dort, wo es steht: bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort.

Im Streitfall belastbar

Neutrale Dokumentation aller relevanten Schadenpositionen — eine belastbare Grundlage gegenüber Einwänden der Versicherung.

Ablauf

In 4 Schritten zum Gutachten

01

Kontaktaufnahme

Sie erreichen uns per Telefon, WhatsApp oder über unser Schadenformular – auch direkt nach dem Unfall. Wir besprechen den Hergang und vereinbaren einen Termin, oft binnen 24 Stunden.

02

Besichtigung vor Ort

Wir kommen zu Ihnen: nach Hause, zur Werkstatt oder an den Unfallort. Sie müssen nichts organisieren.

03

Erstellung des Gutachtens

Schaden, Fotos, Kalkulation, Wertminderung – alles wird sorgfältig ausgewertet und dokumentiert. Das fertige Gutachten liegt in der Regel 2–3 Werktage nach der Besichtigung vor.

04

Versand & Abrechnung

Sie erhalten das Gutachten als Auftraggeber. Ist ein Anwalt eingeschaltet, geht es auch an ihn; sonst übernehmen wir den Versand an die gegnerische Versicherung — wenn Sie das nicht selbst übernehmen möchten. Die Gutachterkosten ersetzt beim unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Besichtigung oft binnen 24 h — die Erstberatung ist kostenfrei.

Vergleich

Gutachten vs. Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag listet nur Reparaturkosten. Von uns erhalten Sie ein PDF-Dossier, das alle relevanten Schadenpositionen erfasst – nachvollziehbar belegt. Warum ein Kostenvoranschlag für Geschädigte oft zu kurz greift, erklärt unser Ratgeber zum Kostenvoranschlag.

1 von 7

Nur eine der sieben Positionen aus der Gegenüberstellung deckt ein Kostenvoranschlag vollständig ab: die Reparaturkosten.

KVA Gutachten
Reparaturkosten enthalten enthalten
Beweissichernde Fotodokumentation* (✓)teilweise enthalten enthalten
Dokumentation von Vor- & Altschäden nicht enthalten enthalten
Merkantile Wertminderung** nicht enthalten enthalten
Nutzungsausfall / Mietwagenklasse nicht enthalten enthalten
Wiederbeschaffungswert & Restwert*** nicht enthalten enthalten
Belastbare Grundlage im Rechtsstreit nicht enthalten enthalten

* (✓) Auch ein Kostenvoranschlag enthält häufig Fotos — in der Regel jedoch deutlich weniger umfangreich als die beweissichernde Dokumentation im Gutachten.
** Ein merkantiler Minderwert entsteht nicht bei jedem Schaden — wir beziffern ihn, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
*** Der Restwert wird ermittelt, wenn ein Totalschaden vorliegt oder sich abzeichnet — üblicherweise ab Reparaturkosten von rund 50 % des Wiederbeschaffungswerts.

Kosten

Wer zahlt das Schadengutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Gutachterkosten zum Schaden — Sie müssen sie in der Regel nicht selbst tragen. Ein gesetzlich festgelegtes Honorar für Kfz-Gutachten gibt es nicht; jedes Sachverständigenbüro rechnet nach seinem eigenen Tableau ab. Wir rechnen nach der BVSK-Honorarbefragung ab: Das Grundhonorar richtet sich nach der Schadenhöhe, die Nebenkosten nach Aufwand oder pauschal. Wie die Kostenübernahme im Einzelfall aussieht, zeigt die Übersicht — und ob Gutachten oder Prognose der richtige Weg ist, klären wir in der kostenfreien Ersteinschätzung.

Kostenfreie Ersteinschätzung: 06026 996961

Unverschuldeter Unfall (Haftpflicht)

In der Regel trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten — als Teil des Schadensersatzes (§ 249 BGB).

Teilschuld

Schadensersatz und Gutachterkosten werden anteilig nach der Haftungsquote getragen.

Kaskoschaden

Ihre eigene Versicherung reguliert nach den Bedingungen Ihres Vertrags.

Bagatellschaden (unter ca. 750–1.000 €)

Statt des Gutachtens ist meist eine Reparaturkostenprognose das geeignete Mittel — bei unverschuldetem Unfall in der Regel ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen.

Ihre Rechte

Was Ihnen als Geschädigtem zusteht

Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, schützt Sie das Gesetz. Diese Rechte sollten Sie kennen:

Freie Gutachterwahl

Sie haben das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Freie Werkstattwahl

Beim Haftpflichtschaden entscheiden Sie, wo Ihr Fahrzeug repariert wird — die gegnerische Versicherung kann Ihnen keine Werkstatt vorschreiben. (Anders in der Kasko, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung vereinbart haben.)

Anspruch auf Rechtsanwalt

Beim unverschuldeten Unfall gehören auch die Kosten eines Anwalts für Verkehrsrecht zum ersatzfähigen Schaden — die gegnerische Versicherung trägt sie in der Regel mit.

Mietwagen oder Nutzungsausfall

Für die erforderliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer kommen ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht — sofern Sie das Fahrzeug sonst genutzt hätten. Das Gutachten liefert die Einstufung dafür.

Wertminderung

Trotz fachgerechter Reparatur kann ein merkantiler Minderwert entstehen. Wir beziffern ihn nachvollziehbar im Gutachten.

Diagnosetechnik

Moderne Technik erfordert genaue Diagnose

01

Fehlerspeicher-Diagnose

Wir prüfen elektronische Steuergeräte – notwendig zur Zustandsfeststellung und bei modernen Assistenzsystemen.

02

Karosserie- & Achsvermessung

Bei strukturrelevanten Schäden vermessen wir Karosserie und Achsgeometrie mit eigenen Messsystemen. Das setzt eine Hebebühne voraus und findet daher in der Werkstatt statt; die Messwerte gehen in das Gutachten ein.

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E-Mobilität & Hybrid

Hochvolt-Qualifikation erlaubt die fachgerechte Begutachtung von Elektro- und Hybridfahrzeugen.

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Lackschichtmessung

Erkennt Vorschäden oder Spachtelarbeiten – Grundlage für eine saubere Vorschadenanalyse.

05

Caravaning & Wohnmobile

Durch die Mitgliedschaft von Helmut Gruber im Caravaning-Gutachter Fachverband (CGF e.V.) kennen wir die speziellen Aufbaustrukturen von Wohnmobilen und Wohnwagen.

Detailaufnahme einer Fahrzeugbegutachtung

Ihr Sachverständigenbüro

Wer Ihr Gutachten erstellt

Hinter jedem Gutachten stehen zwei Sachverständige: Helmut Gruber — öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung (IHK Aschaffenburg) — und Jan Gruber. Kein Gutachten verlässt unser Büro ungeprüft.

Mehr über uns und unsere Arbeitsweise →

2.500+

Gutachten

Seit 2016

Am Markt

4 Augen

Jedes Gutachten intern geprüft

FAQ

Häufige Fragen

Was soll ich nach dem Unfall zuerst tun?

Unfallstelle absichern — Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Sind Personen verletzt: Notruf 112 wählen und Erste Hilfe leisten. Polizei rufen bei Personenschaden, hohem Sachschaden, unklarer Haftung oder Unfallflucht. Personalien und Versicherungsdaten austauschen, Fotos machen (Fahrzeuge, Schäden, Kennzeichen, Unfallsituation). Nach unserer Empfehlung nichts unterschreiben, was Schuld oder Ansprüche festlegt. Dann einen unabhängigen Sachverständigen kontaktieren. Eine ausführliche Checkliste enthält unser Ratgeber zur Unfall-Soforthilfe.

Wer bezahlt den Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) gehören die Gutachterkosten zum Schaden. Unsere Rechnung ist auf Sie als Auftraggeber ausgestellt; bei voller Haftung des Unfallgegners ersetzt sie dessen Haftpflichtversicherung üblicherweise.

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Ein gesetzlich festgelegtes Honorar für Kfz-Gutachten gibt es nicht — jedes Sachverständigenbüro rechnet nach seinem eigenen Tableau ab. Wir rechnen nach der BVSK-Honorarbefragung ab: Das Grundhonorar richtet sich nach der Schadenhöhe, die Nebenkosten nach Aufwand oder pauschal. Zur Orientierung: Unsere Rechnungen liegen je nach Schadenumfang meist zwischen rund 600 € (Kleinschaden) und rund 5.000 € (etwa bei einem großen Caravan-Schaden), im Durchschnitt bei rund 1.100 € — jeweils netto. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung des Verursachers die Gutachterkosten in der Regel im Rahmen des Schadensersatzes (§ 249 BGB). Bei Bagatellschäden unterhalb der üblichen Grenze von ca. 750–1.000 € ist statt eines Gutachtens häufig eine Reparaturkostenprognose das geeignete Mittel (ab 179 €) — auch deren Kosten übernimmt bei unverschuldetem Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung.

Was ist eine Bagatellschadengrenze?

Unterhalb von ca. 750–1.000 € Reparaturkosten übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten eines vollständigen Gutachtens meist nicht mehr — für diese Fälle erstellen wir eine unabhängige Reparaturkostenprognose. Ein fester Grenzwert ist das nicht, sondern ein Richtwert aus der Rechtsprechung; bei einem älteren Fahrzeug mit geringem Wert kann auch darunter ein Gutachten in Frage kommen. Wir prüfen das vorab kostenfrei am Telefon.

Gilt die Bagatellgrenze auch bei älteren Fahrzeugen?

Nicht ohne Weiteres. Die Bagatellgrenze ist ein Richtwert in Euro und sagt nichts darüber, was Ihr Fahrzeug wert ist: Liegt der Wiederbeschaffungswert — der Betrag, den ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt kostet — nur wenig über den Reparaturkosten, kann auch ein kleiner Schaden ein wirtschaftlicher Totalschaden sein. Ob das so ist, zeigt erst die Gegenüberstellung von Wiederbeschaffungswert und Restwert; ein Kostenvoranschlag enthält beides nicht, ein Gutachten schon. Bei älteren Fahrzeugen mit geringem Wert kann ein Gutachten deshalb auch unterhalb des Richtwerts in Frage kommen.

Kann ich mir den Betrag auch auszahlen lassen?

Ja — beim Haftpflichtschaden können Sie fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen: Versicherungen erstatten dann den Netto-Reparaturbetrag; die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Im Kaskofall richtet sich die Auszahlung nach Ihren Vertragsbedingungen. Ob und in welcher Höhe einzelne Positionen erstattet werden, hängt allerdings vom Einzelfall ab — der verlinkte Ratgeber erklärt die typischen Sonderfälle.

Was passiert bei einem Totalschaden?

Übersteigen die Reparaturkosten zusammen mit der Wertminderung den Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Das Gutachten weist dann Wiederbeschaffungswert und Restwert aus. Reguliert wird üblicherweise auf Basis der Differenz — Wiederbeschaffungswert minus Restwert (Wiederbeschaffungsaufwand). Möchten Sie Ihr Fahrzeug dennoch reparieren lassen und weiternutzen, kann die 130-Prozent-Regel greifen. Details erklärt unser Ratgeber zur 130-Prozent-Regel.

Gilt das auch bei einem Kaskoschaden?

Beim Kaskoschaden reguliert Ihre eigene Versicherung nach den Bedingungen Ihres Vertrags — freie Gutachterwahl und Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung gelten so nur im Haftpflichtfall. Auch bei Kaskoschäden können wir tätig werden, etwa im Sachverständigenverfahren, wenn über die Schadenhöhe Uneinigkeit besteht. Wir ordnen Ihren Fall in der kostenfreien Ersteinschätzung ein.

Was gilt bei einem Leasingfahrzeug?

Auch als Leasingnehmer können Sie bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Prüfen Sie vorab Ihren Leasingvertrag auf Vorgaben zum Schadenmanagement. Details erklärt unser Ratgeber zum Unfall mit dem Leasingfahrzeug.

Was ist, wenn die Schuldfrage noch unklar ist?

Ein Gutachten dokumentiert den Schaden unabhängig vom Ausgang der Haftungsfrage — gerade dann ist eine zeitnahe, neutrale Beweissicherung wichtig. Bei einer Teilschuld werden Schadensersatz und Gutachterkosten anteilig nach der Haftungsquote getragen. Zur Durchsetzung kann ein Anwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden.

Weitere Fragen? Zur vollständigen FAQ-Seite →

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Rufen Sie uns an – die Erstberatung ist kostenfrei. Besichtigung oft binnen 24 h.

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