Leistung · Für Bagatellschäden

Reparatur­kosten­prognose.

Die unabhängige Alternative zum Kostenvoranschlag — wenn der Schaden für ein vollständiges Gutachten zu klein ist.

Das kleine Format

Was ist eine Reparaturkostenprognose?

Bei kleinen Schäden — der Rechtsprechung zufolge etwa unterhalb von ca. 750–1.000 € — steht ein vollständiges Schadengutachten in keinem Verhältnis zum Schaden. Üblich ist dann ein Kostenvoranschlag. Doch einen Kostenvoranschlag erstellt naturgemäß eine Werkstatt — also jemand, der die Reparatur anschließend selbst ausführen möchte.

Wir reparieren nicht. Deshalb erstellen wir keinen Kostenvoranschlag, sondern eine Reparaturkostenprognose: eine fachgerechte Kalkulation der zu erwartenden Reparaturkosten, ergänzt um eine Lichtbilddokumentation Ihres Schadens — von einem unabhängigen Sachverständigenbüro ohne Reparaturinteresse. Für Sie und die regulierende Versicherung ist das Ergebnis so verwendbar wie ein Kostenvoranschlag, nur eben neutral erstellt.

Der Umfang

Was enthalten ist — und was nicht

Enthalten:

  • Kalkulation der zu erwartenden Reparaturkosten (Arbeitswerte und Material)
  • Lichtbilddokumentation des Schadens
  • Besichtigung dort, wo Ihr Fahrzeug steht

Nicht enthalten — dafür gibt es das vollständige Schadengutachten:

  • Vorschadenprüfung und detaillierte Beweissicherung
  • Merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert
  • Beurteilung verdeckter Schäden und Nachbesichtigung, wenn die Demontage mehr zeigt

Ergibt sich bei der Besichtigung ein Verdacht auf verdeckte Schäden, weisen wir Sie umgehend darauf hin. Zeigt sich — bei der Besichtigung oder später während der Reparatur —, dass der Schaden größer ist als zunächst sichtbar, erstellen wir ein vollständiges Schadengutachten. Bei einem unverschuldeten Unfall ist das für Sie in der Regel kostenfrei.

Preise

Was es kostet

Die Reparaturkostenprognose kostet ab 179,00 € brutto für den Standard-Pkw. Bei Sonderfahrzeugen, Umbauten, Wohnmobilen und vergleichbarem Mehraufwand ab 299,00 €. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Kosten in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung — als Teil der Schadenfeststellung.

FAQ

Häufige Fragen

Erkennt die Versicherung die Reparaturkostenprognose als Nachweis an?

In der Regel ja. Die Prognose erfüllt denselben Zweck wie ein Kostenvoranschlag und wird von den Versicherern in der Regulierung entsprechend behandelt — sie kommt lediglich von einem Büro ohne Reparaturinteresse. Bei Rückfragen der Versicherung stehen wir Ihnen zur Seite.

Woher weiß ich, ob mein Schaden ein Bagatellschaden ist?

Gar nicht sicher — genau das klären wir in der kostenfreien telefonischen Ersteinschätzung. Viele scheinbar kleine Schäden, etwa an Stoßfängern moderner Fahrzeuge, sind größer als sichtbar. Liegt der Schaden erkennbar im Bagatellbereich, sagen wir Ihnen das offen und empfehlen die Prognose statt des Gutachtens.

Was passiert, wenn die Werkstatt bei der Reparatur weitere Schäden findet?

Dann melden Sie sich bei uns: Wir erstellen ein vollständiges Schadengutachten, das die zusätzlichen Schäden erfasst. Bei unverschuldetem Unfall ist das Gutachten für Sie in der Regel kostenfrei.

Weitere Fragen? Zur vollständigen FAQ-Seite →

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Kleiner Schaden? Wir sagen Ihnen, was er wirklich braucht.

Rufen Sie uns an – die Erstberatung ist kostenfrei. Wir klären direkt, ob die Prognose oder das vollständige Gutachten der richtige Weg ist.

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