Häufige Fragen

FAQ.

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Gutachten, Unfallschäden und Ihre Rechte.

Soforthilfe

Was sind die ersten Schritte direkt an der Unfallstelle?

Als Erstes die Unfallstelle sichern (Warnblinker, Warndreieck), Verletzten helfen und bei Bedarf den Notruf (112) wählen. Danach sollten die Daten der Beteiligten (Name, Adresse, Versicherung, Kennzeichen) sowie von Zeugen ausgetauscht werden. Machen Sie umfassende Fotos von den Schäden und der gesamten Situation, bevor die Fahrzeuge bewegt werden, sofern es der Verkehr zulässt.

Soll ich die Polizei rufen?

Die Polizei sollte immer bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Streit über die Schuldfrage oder wenn ein Beteiligter sich unerlaubt entfernt, gerufen werden. Ein polizeiliches Aktenzeichen erleichtert später die Abwicklung mit der Versicherung erheblich.

Welche Fotos sollte ich nach einem Unfall machen?

Fotografieren Sie die Endstellung der Fahrzeuge aus verschiedenen Perspektiven, die detaillierten Schäden an allen beteiligten Autos, die Kennzeichen, eventuelle Bremsspuren auf der Fahrbahn sowie die gesamte Verkehrssituation inklusive Beschilderung. Gute Fotos sind eine wichtige Beweisgrundlage.

Sollte ich vor Ort Aussagen zur Schuldfrage machen?

Wir empfehlen, am Unfallort kein Schuldanerkenntnis abzugeben — weder mündlich noch schriftlich. Die Schuldfrage ist oft komplexer, als sie zunächst scheint; klären Sie sie später in Ruhe, bei Bedarf mit einem Anwalt. Vor Ort genügt der Austausch der Personalien.

Ablauf & Service

Wie schnell erhalte ich einen Termin?

Wir wissen, dass nach einem Unfall Zeit eine wichtige Rolle spielt. In der Regel bieten wir Ihnen einen Besichtigungstermin binnen 24 Stunden an – nach Absprache auch außerhalb unserer Bürozeiten, etwa am Wochenende.

Wo findet die Besichtigung statt?

Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht — zu Ihnen nach Hause, an den Arbeitsplatz, in die Werkstatt oder auf den Abschlepphof. Sie müssen das Fahrzeug nicht zu uns bringen.

Wie ist der genaue zeitliche Ablauf einer Gutachtenerstellung?

Nach Ihrem Anruf erfolgt die Besichtigung meist binnen 24 Stunden. Die Vor-Ort-Besichtigung dauert ca. 30–45 Minuten. Das fertige Gutachten liegt in der Regel 2–3 Werktage nach der Besichtigung vor. Sie erhalten es als Auftraggeber in jedem Fall. Ist ein Anwalt eingeschaltet, geht es zusätzlich an ihn — er leitet es an die Versicherung weiter. Ohne Anwalt übernehmen wir den Versand an die gegnerische Versicherung, sofern Sie das nicht selbst tun möchten.

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld bekomme?

Das Gutachten selbst liegt in der Regel 2–3 Werktage nach der Besichtigung vor — wir versenden es sofort an Sie und, je nachdem wer den Fall begleitet, an Ihren Anwalt oder die gegnerische Versicherung. Die Regulierung durch die Versicherung erfolgt erfahrungsgemäß innerhalb von etwa drei bis sechs Wochen. Das ist ein Erfahrungswert, kein fester Rahmen: Eindeutige Fälle sind teils deutlich schneller reguliert; bei strittiger Haftung, Vorschäden oder Rückfragen der Versicherung kann es auch erheblich länger dauern. Bleibt die Zahlung aus, ist ein Anwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner; im unverschuldeten Haftpflichtfall trägt dessen Kosten in der Regel die Gegenseite.

Wie lange steht mir ein Mietwagen oder Nutzungsausfall zu?

Für die Dauer der Reparatur — bei Totalschaden für die Zeit der Wiederbeschaffung (meist rund 14 Tage). Maßgeblich ist die tatsächliche Ausfallzeit; die im Gutachten ausgewiesene Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer ist eine fachliche Prognose und dient als Grundlage gegenüber der Versicherung. Sie haben die Wahl: Entweder Sie nehmen einen Mietwagen, oder Sie verzichten darauf und erhalten stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung pro Tag, deren Höhe sich nach der Fahrzeugklasse richtet. Beim Mietwagen rechnen Versicherungen bei gleicher Fahrzeugklasse oft eine ersparte Eigennutzung an (meist rund 10 %) — viele Geschädigte wählen deshalb bewusst eine Klasse niedriger. Wir weisen die passende Klasse und Dauer im Gutachten aus.

Welche Unterlagen muss ich zum Termin bereithalten?

Idealerweise den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie – falls vorhanden – das Serviceheft und Unterlagen zu eventuellen Vorschäden oder durchgeführten Reparaturen. Außerdem benötigen wir Informationen zum Unfallhergang und zum Unfallgegner.

Arbeiten Sie für Versicherungen oder für mich?

Wir sind freie, unabhängige Kfz-Sachverständige – vertraglich an keine Versicherung gebunden und in unserer Bewertung weisungsfrei. Hinweis: Bei einem unverschuldeten Unfall müssen Sie nicht zustimmen, wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schicken will — Sie haben dann das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Im Kaskofall gelten dagegen die Bedingungen Ihres eigenen Vertrags; dort hat die Versicherung häufig ein Weisungsrecht.

Schadengutachten

Wann brauche ich ein Schadengutachten?

Ein Schadengutachten ist sinnvoll, sobald der Schaden über einen reinen Bagatellschaden hinausgeht und strukturrelevante Teile, Sicherheitseinrichtungen oder der Fahrzeugwert spürbar betroffen sein können. Das Gutachten dokumentiert die Reparaturkosten und die voraussichtliche Ausfallzeit; je nach Fall kommen Wiederbeschaffungswert, merkantile Wertminderung und — wenn ein Totalschaden vorliegt oder sich abzeichnet — der Restwert hinzu.

Zum Schadengutachten →
Wer bezahlt das Schadengutachten?

Unsere Rechnung ist immer auf Sie als Auftraggeber ausgestellt. Im unverschuldeten Haftpflichtfall gehören die Gutachterkosten zum erstattungsfähigen Schaden — bei voller Haftung des Unfallgegners übernimmt sie üblicherweise dessen Haftpflichtversicherung. Im Kaskofall gelten die Bedingungen der eigenen Versicherung.

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Ein gesetzlich festgelegtes Honorar für Kfz-Gutachten gibt es nicht — jedes Sachverständigenbüro rechnet nach seinem eigenen Tableau ab. Wir rechnen nach der BVSK-Honorarbefragung ab: Das Grundhonorar richtet sich nach der Schadenhöhe, die Nebenkosten nach Aufwand oder pauschal. Zur Orientierung: Unsere Rechnungen liegen je nach Schadenumfang meist zwischen rund 600 € (Kleinschaden) und rund 5.000 € (etwa bei einem großen Caravan-Schaden), im Durchschnitt bei rund 1.100 € — jeweils netto. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung des Verursachers die Gutachterkosten in der Regel im Rahmen des Schadensersatzes (§ 249 BGB). Bei Bagatellschäden unterhalb der üblichen Grenze von ca. 750–1.000 € ist statt eines Gutachtens häufig eine Reparaturkostenprognose das geeignete Mittel (ab 179 €) — auch deren Kosten übernimmt bei unverschuldetem Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung.

Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nicht aus?

Ein Kostenvoranschlag nennt meist nur Reparaturkosten, aber keine Werte wie Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung oder Nutzungsausfall. Bei größeren Schäden oder unklarer Verantwortung ist ein unabhängiges Gutachten in der Regel die bessere Basis.

Ratgeber: Warum ein KVA riskant sein kann →
Mein Schaden ist klein — brauche ich überhaupt ein Gutachten?

Unterhalb der Bagatellgrenze von ca. 750–1.000 € steht ein vollständiges Gutachten meist in keinem Verhältnis zum Schaden. Für diese Fälle erstellen wir eine Reparaturkostenprognose: eine unabhängige Kalkulation der Reparaturkosten mit Lichtbildern, vergleichbar einem Kostenvoranschlag — aber ohne Reparaturinteresse einer Werkstatt. Kosten: ab 179,00 € brutto, bei unverschuldetem Unfall in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen. Ob Ihr Schaden tatsächlich ein Bagatellschaden ist, klären wir in der kostenfreien Ersteinschätzung — viele scheinbar kleine Schäden sind es nicht.

Was passiert, wenn mein Auto Vorschäden hatte?

Vorschäden müssen zwingend angegeben und vom neuen Unfallschaden abgegrenzt werden. Ein qualifizierter Sachverständiger kann technische Spuren unterscheiden und so genau beziffern, welcher Anteil der Reparaturkosten dem aktuellen Unfall zuzuordnen ist. Verschwiegene Vorschäden können dazu führen, dass die Versicherung die gesamte Zahlung verweigert.

Müssen Assistenzsysteme (ADAS) nach einem Unfall kalibriert werden?

Ja. Selbst bei kleineren Stößen können sich Sensoren (Radar, Kamera, Lidar) verstellen. Ein modernes Gutachten berücksichtigt zwingend die Kosten für die Prüfung und Kalibrierung dieser Systeme, da sonst Funktionen wie Notbremsassistent oder Spurhalteassistent ausfallen können.

Was passiert, wenn während der Reparatur weitere Schäden entdeckt werden?

Eine kurze Nachricht von Ihnen oder der Werkstatt genügt. Wir kommen zur Nachbesichtigung und ergänzen das Gutachten um einen Nachtrag — damit sind auch die zusätzlichen Positionen dokumentiert und gegenüber der Versicherung belegt.

Begriffserklärungen

Was bedeutet „merkantile Wertminderung"?

Auch nach fachgerechter Reparatur gilt ein Fahrzeug als „Unfallwagen" und ist auf dem Markt oft weniger wert als ein unfallfreies Vergleichsfahrzeug. Die merkantile Wertminderung ist dieser Minderwert: Wir prüfen, ob er entsteht, und beziffern ihn im Gutachten nachvollziehbar. Ersetzt wird er beim unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung; in der Kasko ist er nach den Musterbedingungen ausgeschlossen — einzelne Tarife schließen ihn ein, prüfen Sie dazu Ihre Versicherungsbedingungen.

Ratgeber: Wertminderung richtig geltend machen →
Was ist Nutzungsausfall?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können und keinen Mietwagen nehmen, steht Ihnen bei unverschuldetem Unfall in vielen Fällen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und der Dauer des Ausfalls.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert beziffert den Wert Ihres Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfall: den Betrag, den Sie aufwenden müssen, um am regionalen Markt ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen — gleicher Typ, gleiches Alter, vergleichbare Laufleistung und Ausstattung. Er ist Grundlage dafür, ob eine Reparatur wirtschaftlich ist, und für die Regulierung bei Totalschäden.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten (inkl. Wertminderung) den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In solchen Fällen wird auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) reguliert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Fahrzeug dennoch repariert und weitergenutzt werden — dann greift die 130-Prozent-Regel.

Ratgeber: Die 130-Prozent-Regel →
Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Bei fiktiver Abrechnung machen Sie Ihren Schaden auf Basis des Gutachtens geltend, ohne die Reparatur exakt nach Gutachten durchführen zu müssen. Die Versicherung erstattet dann die im Gutachten ausgewiesenen, netto kalkulierten Reparaturkosten. Einzelne Positionen werden bei dieser Abrechnungsart erfahrungsgemäß häufig gekürzt, und die Rechtsprechung dazu ist nicht einheitlich — der Ratgeber ordnet die typischen Fälle ein.

Ausführlicher Ratgeber: Fiktive Abrechnung →
Was ist ein Prüfbericht?

Ein Prüfbericht ist die Stellungnahme eines Dienstleisters, den die Versicherung damit beauftragt: Er vergleicht die im Gutachten angesetzten Arbeitszeiten und Preise mit eigenen Werten, meist nur anhand der eingereichten Unterlagen und ohne das Fahrzeug selbst zu besichtigen. Ein Prüfbericht ist kein Gutachten und entscheidet nicht darüber, was Ihnen zusteht — in der Praxis wird zunächst aber nur der gekürzte Betrag überwiesen, und die Differenz bleibt offen. Wir prüfen die gekürzten Positionen und legen schriftlich dar, welche der kalkulierten Arbeitsschritte technisch erforderlich sind. Für die rechtliche Durchsetzung der Differenz ist ein Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner.

Rechtliches

Habe ich freie Gutachter- und Werkstattwahl?

Im Haftpflichtfall haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Gutachter und eine Werkstatt Ihrer Wahl zu beauftragen; die Versicherung des Unfallverursachers darf Ihnen beides nicht vorschreiben. Davon zu trennen ist die Frage, welche Kosten erstattet werden: Bei einem Bagatellschaden (Reparaturkosten unterhalb von ca. 750–1.000 €) werden die Kosten eines Schadengutachtens in der Regel nicht mehr als erforderlich anerkannt — dort ist eine Reparaturkostenprognose das geeignete Mittel. Eine Ausnahme sind ältere Fahrzeuge mit geringem Wert: Dort kann ein Gutachten auch unterhalb dieses Richtwerts in Frage kommen.

Zur Reparaturkostenprognose →
Muss ich einen Unfallschaden beim späteren Verkauf angeben?

Ja. Auch wenn der Schaden fachgerecht repariert wurde, gilt das Fahrzeug als Unfallwagen und ist offenbarungspflichtig. Verschweigen Sie einen erheblichen Schaden, kann das dem Käufer je nach Fall Rechte gegen Sie geben — bis hin zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Unser Gutachten dokumentiert Umfang und Instandsetzung des Schadens und ist dafür Ihr wichtigstes Dokument.

Brauche ich nach einem Unfall einen Anwalt?

Wir empfehlen nach einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten — er setzt die einzelnen Ansprüche (z. B. Wertminderung, Nutzungsausfall) durch, und seine Kosten gehören im Haftpflichtfall grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Bei strittiger Haftung oder Kürzungen der Versicherung ist das umso wichtiger.

Gibt es einen merkantilen Minderwert auch bei älteren Fahrzeugen?

Früher galt die Faustregel, dass Autos älter als 5 Jahre keine Wertminderung erhalten. Die aktuelle BGH-Rechtsprechung sieht das anders: Auch bei älteren, gepflegten Fahrzeugen kann ein Unfall den Marktwert senken. Wir prüfen das in jedem Einzelfall und beziffern eine etwaige Wertminderung nachvollziehbar.

Was muss ich bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug beachten?

Bei Leasingfahrzeugen sind Sie nicht Eigentümer, sondern Halter. Sie müssen den Leasinggeber sofort informieren. Ein Gutachten ist besonders wichtig, um bei der Leasingrückgabe nicht für den Unfallschaden zur Kasse gebeten zu werden.

Ratgeber: Unfall mit Leasingfahrzeug →

Fahrzeug- & Oldtimerbewertung

Worin unterscheidet sich eine Fahrzeugbewertung von Online-Rechnern?

Online-Rechner nutzen vor allem Modell, Baujahr und Laufleistung und liefern Durchschnittswerte. Eine individuelle Bewertung berücksichtigt zusätzlich den tatsächlichen Zustand, Wartungshistorie, Vorschäden, Umbauten und die konkrete Marktsituation – und dokumentiert diese Punkte nachvollziehbar.

Für welche Zwecke eignet sich eine Fahrzeugbewertung?

Typische Anlässe: Kauf/Verkauf, Versicherungseinstufung, Firmenwagenübernahme aus dem Betriebsvermögen, Erbregelungen oder Vermögensaufteilung.

Zur Fahrzeugbewertung →
Warum braucht ein Oldtimer ein eigenes Wertgutachten?

Oldtimer unterliegen eigenen Marktregeln: Originalität, Zustandsnote, Restaurierungsqualität und Seltenheit spielen eine größere Rolle als reine Laufleistung. Versicherer verlangen daher häufig ein spezielles Wertgutachten.

Zur Oldtimerbewertung →
Wie oft sollte eine Oldtimerbewertung aktualisiert werden?

Viele Versicherer empfehlen ein Update alle 2–3 Jahre oder nach größeren Restaurierungen, da sich der Oldtimermarkt und der Zustand des Fahrzeugs verändern können.

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